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Aktuelle Infos zur Mautpflicht.
Hier erfahren Sie das Wichtigste zur Mautpflicht von Verkaufsfahrzeugen.
Für welche Fahrzeuge gilt die Mautpflicht?
Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen oder Fahrzeugkombinationen, bei denen das Zugfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, sind seit dem 1. Juli 2024 mautpflichtig. Dies gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Eine Ausnahme gibt es nur für Handwerkerfahrzeuge von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse und unter bestimmten Voraussetzungen. Demnach muss das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden eines anerkannten Handwerksbetriebes gefahren werden und es werden handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Ebenfalls mautfrei sind Rückwege und Leerfahrten, sofern sie in unmittelbarem Zusammenhang mit vorherigen oder nachfolgenden handwerklichen Tätigkeiten oder mit der Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern stehen.
Werkstatt-, Überführungs- oder Privatfahrten etc. sind wiederum mautpflichtig.
Quelle: https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/
mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerausnahme/p1745_faq_handwerkerausnahme.html
Weitere Informationen zur Handwerker-Ausnahme finden Sie auf den Internetseiten von Toll Collect:
Toll Collect – Handwerksfahrzeuge melden.