Fleisch u. Wurst
Frisch u. Hackfleisch
Back u. Frühstücksverkauf
Hänchengrill u. Imbiss
Molkerei u. Feinkost
Fischwarenverkauf
Obst u. Gemüse
Fleisch u. Wurst
Back u. Frühstückverkauf
Hähnchengrill u. Imbiss
Molkereiwaren
Feinkostwarenverkauf
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Kaffee-Shop
Fischwaren
Obst u. Gemüse
Mobilverkauf
FISCHER Verkaufsfahrzeuge, die bessere Alternative

Entscheidung für den MOBILEN Verkauf



Bei mobilen Geschäften werden für den Verkauf auf Wochenmärkten und Verkaufstouren an Ware, Personal und Fahrzeug hohe Ansprüche gestellt.
Die Anforderungen an das Nahrungsmittelhandwerk sind mehr denn je gestiegen.
Eine qualitativ hochwertige Produktauswahl gibt heutzutage keine Garantie mehr für den geschäftlichen Erfolg. Meist entscheidet die kreative Vermarktung der Produkte über Erfolg und Misserfolg. Gerade im mobilen Verkauf geht dies über die Aktivitäten im Filialbereich hinaus.

Betriebe die sich weiterentwickeln wollen, stehen oft vor wichtigen Entscheidungen: „Eröffnung einer oder mehrerer Filialen oder Shop in Shop Geschäfte“, sind oftmals die ersten Gedanken. Alle diese Entscheidungen sind oft mit hohen Investitions- und Personalrisiken behaftet.
Immer stärker ins Gewicht fällt bei den Überlegungen, die Anschaffung eines Verkaufsfahrzeuges.

Für viele Firmen, die stark unter Wettbewerbsdruck stehen und mit rückläufigen Umsätzen bei steigenden Kosten zu tun haben, ist die betriebliche Erweiterung eine Existenzfrage. Zu hohe Investitionen können das geschäftliche Aus bedeuten. Langfristige Mietverträge, teure Ladeneinrichtungen sind oft bei Filialschließungen mit einem unkalkulierbaren Risiko behaftet.
Der Einstieg in den Mobilen-Verkauf "von Haus zu Haus" und „Ort zu Ort“ ist relativ einfach, auch für Existenzgründer, zu bewerkstelligen.
Für die Halteplätze des Verkaufsmobil an öffentlich befahrenen Straßen ist eine "Sondernutzungserlaubnis" erforderlich. Die Gemeinden können wohl eine Gebühr verlangen, dürfen die Genehmigung zur Sondernutzung jedoch nicht verwehren. Natürlich darf durch das Verkaufsfahrzeug der fließende Verkehr weder behindert oder gefährdet werden. Der Straßenverkehrsordnung ist natürlich auch Folge zu leisten.

Wer sich für einen Platz auf einem der , man sagt ca. 3.000 deutschen Wochenmärkte interessiert, geht zum zuständigen Markt-, oder Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde oder Stadt.Für gute Marktplätze, besonders in den großen Städten gibt es lange Wartelisten, da Standplätze begrenzt oder bereits mehrere Anbieter einer Branche vertreten sind. Die Gebühren für Wochenmarktplätze sind vergleichsweise gering.

Wichtig ist im mobilen Handel:
Zum einen ist das Investitionsrisiko in ein Verkaufsfahrzeug vergleichsweise gering, zum anderen sind die Anforderungen an Verkaufsraum und Personal vergleichsweise groß.Über den Verkauf der Fahrzeuge hinaus, werden über Partnerfirmen Marketingmaßnahmen wie Aufbau von Verkaufstouren, Schulungen von Unternehmern und dessen Verkaufspersonal, Wirtschaftlichkeitsanalysen, flexible Leasing- und Finanzierungsmodelle uvm. angeboten. Das Fahrzeug steht hier gerade für Existenzgründer an zweiter Stelle, obwohl natürlich auf eine harmonische und appetitanregende Verkaufsausstattung nicht verzichtet werden darf.

Bei weiteren Rechtsfragen oder Terminen für Schulungen, wenden Sie sich bitte an unseren Verkaufsleiter – 08221/9019-0